I. Einleitung
Seit dem 1.1.1999 gibt es erstmalig in Deutschland die Möglichkeit für Privatleute, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Damit können überschuldete Privathaushalte nach Abschluß des Verfahrens die sogenannte Restschuldbefreiung erlangen. Das bedeutet, dass nach dem Insolvenzverfahren die noch nicht getilgten Schulden erlassen werden und der Start in ein neues und schuldenfreies Leben erfolgen kann.
II. Ablauf
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in 5 Abschnitte.
(Bitte klicken Sie für Informationen auf den entsprechenden Link)

1. Außergerichtliches Einigungsverfahren
2. Gerichtlicher Einigungsversuch
3. Vereinfachtes Insolvenzverfahren
4. Wohlverhaltensperiode
5. Restschuldbefreiung

III. Unterstützung des Schuldners
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem redlichen Schuldner die Möglichkeit, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Entschuldung durchzuführen. Dabei wird der Schuldner sowohl durch gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen als auch durch Rechtsanwälte bei den Verhandlungen mit den Gläubigern und den gerichtlichen Formalitäten unterstützt.

Für die Beratung im Verbraucherinsolvenzverfahren vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Debor.

Leif Debor

Rechtsanwalt

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
Willig, Koch & Kollegen GbR
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30880 Laatzen

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