Die in der Probezeit geltende gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen darf in einem Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden, es sei denn der Arbeitsvertrag nimmt ausdrücklich auf einen gültigen Tarifvertrag Bezug, der eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht. Das...
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, in einer wirtschaftlichen Krise seines Unternehmens die Beschäftigungsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer zu beenden, um einer Strafbarkeit wegen „Vorenthaltens von Arbeitsentgelt“ zu entgehen. Dies schreibt der...
Kontakt
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
Willig, Koch & Kollegen GbR
Hildesheimer Straße 124