Ein Beamter, der Schmiergelder akzeptiert hat, muss die vereinnahmten Beträge an seinen Dienstherrn herausgeben. Das folge aus den gesetzlichen Vorschriften, die Beamten die Annahme von Belohnungen oder Geschenken in Bezug auf ihr Amt versagten, heißt es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 31. Januar 2002 (2 C6.01).

Damit unterlag ein früherer Beamter, der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Zuwendungen von Bauunternehmen angenommen hatte und deshalb zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Er muss das Geld nun seinem ehemaligen Dienstherrn aushändigen.

Sandra Stobbe

Rechtsanwältin

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