Seit dem 01.01.2009 ist das neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Kraft. Durch das neue Gesetz soll den Vorgaben des BVerfG entsprochen werden, welches das alte Recht für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der Gesetzgeber hat zwar die persönlichen Freibeträge deutlich erhöht, dafür aber soll jetzt das Vermögen höher als früher, nämlich zum tatsächlichen Verkehrswert bewertet werden. Bestehende letztwillige Verfügungen sollten daher im Hinblick auf das neue Recht einer Uberprüfung unterzogen werden. Sollten Sie eine Beratung über die Auswirkungen der neuen Regelungen wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Debor.

Leif Debor

Rechtsanwalt

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
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