… mit der starker Haarausfall kaschiert werden soll, ist kein Privileg von Frauen. Weitreichender Haarverlust komme sowohl bei Männern, als auch bei Frauen vor, befand das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil
vom 31. Januar 2002 (2 C1.01).

Der Dienstherr dürfe männlichen Beamten nicht allein wegen ihres Geschlechts die Gewährung von Beihilfen versagen, wenn Ihnen eine Perücke ärztlich verordnet werde. Damit entschieden die Richter zugunsten eines Mannes, der seit seiner Kindheit völlig kahl ist. Die Beihilfe zum Erwerb einer Perücke wurde ihm mit dem Argument versagt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese Altersgrenze, die nur für Männer gelten sollte, ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts unvereinbar mit dem Gleichheitssatz.

Sandra Stobbe

Rechtsanwältin

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
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