OLG Düsseldorf zur Haftung des Inhabers eines Telefonanschlusses

Internetnutzer haben für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen. Der Anschlussinhaber müsse zumutbare Sicherungsmaßnahmen treffen, zumindest solche, die eine Standardsoftware erlaube. Im vorliegenden Fall stand zweifelsfrei fest,...