Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Usenet- Provider, wenn er als bloßer Cache-Provider angesprochen wird, nicht verpflichtet ist, das Usenet ständig daraufhin überprüfen, ob ein Beitrag Urheberrechte Dritter verletzt. Die Antragstellerin, eine...
Internetnutzer haben für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen. Der Anschlussinhaber müsse zumutbare Sicherungsmaßnahmen treffen, zumindest solche, die eine Standardsoftware erlaube. Im vorliegenden Fall stand zweifelsfrei fest,...