BGH grenzt Verantwortlichkeit für Abführung von Sozialbeiträgen ein.Der Geschäftsführer einer GmbH riskiert nach §266 a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn er Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß...
Der Beklagte ist Eigentümer eines mit einem Hotel bebauten Grundstücks in Rostock, welches er nicht selbst bewirtschaftet, sondern – zeitlich nacheinander – an verschiedene Gesellschaften, an denen er selbst maßgeblich beteiligt ist, verpachtet bzw. an die...
Kontakt
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
Willig, Koch & Kollegen GbR
Hildesheimer Straße 124