Das LG Coburg hatte darüber zu urteilen, wann der Käufer eines Pferdes vom Kaufvertrag zurücktreten kann
Erfolglos hatte eine Reitsportlerin versucht, den Kauf eines 5.000 € teueren Turnierpferdes rückgängig zu machen. Die Richter konnten allerdings die von ihr beklagten Unzulänglichkeiten am Tier nicht feststellen.

Für den Beginn der angestrebten Reitsportkarriere ihrer Tochter suchte die spätere Klägerin einen 14-jährigen Wallach aus. Doch es stellte sich bald heraus, dass die Filia mit dem erfahrenen Ross überfordert war. Kurzerhand lud die Mutter den Warmblüter auf den Transporter und verfrachtete ihn zum Reitstall des früheren Eigentümers. Sie warf ihm vor, ihr ein mit charakterlichen Defiziten versehenes, zum Reiten ungeeignetes Pferd angedreht zu haben – und verlangte den Kaufpreis von 5.000 € zurück. Der Verkäufer lehnte ab, ließ er doch auf den turniererprobten Wallach nichts kommen.

Das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg gaben dem beklagten Reitstallbesitzer Recht. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen waren die Gerichte von der (charakterlichen) Tadellosigkeit des Pferdes überzeugt. Die Schwierigkeiten zwischen Tochter (der Klägerin) und Tier beruhten in erster Linie auf dem noch nicht sehr ausgeprägten reiterlichen Können des Teenagers. Vor dem Verkauf habe der Wallach gut mit anderen Reitern gekonnt und nie Probleme bereitet. Von irgend welchen Mängeln am Traber könne daher keine Rede sein.

Urteil des Amtsgericht Lichtenfels vom 10.1.2007, Az: 1 C 638/05 und
Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 20.3.2007 und 11.4.2007, Az: 32 S 23/07

Leif Debor

Rechtsanwalt

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