Käufer von Gebrauchtwagen sind bis zu sechs Monate nach dem Erwerb vor Reparaturkosten geschützt. Nach einem Urteil des BGH kan ein Gebrauchtwagenkäufer sein Geld zurückfordern, wenn er die Reparatur zunächst aus Unkenntnis selber bezahlte.

Ein Kunde hatte für 27.500,-€ einen gebrauchten Mercedes SL gekauft. Nach fünf Monaten trat an der Automatik ein Schaden auf, der einen Getriebeaustaush erforderlich machte. Den Großteil der Reparaturkosten übernahm die Garantieversicherung, die Restsumme von rund 1.000,- € zahlte zunächst der Autokäufer. Eine Woche später bemerkte er, dass das ein Fehler war, denn nach dem Gesetz sind innerhalb der ersten sechs Monate auftretende Mängel auf Kosten des Verkäufers zu beseitigen.

Der Mercedes Käufer wollte nunmehr seine 1.000,- € zurück. Der BGH gab nunmehr dem Käufer recht. Der Autohändler habe dem Kunden die Kosten zu zahlen. Nur weil der Autokäufer zunächst die Kosten übernommen habe, habe er damit noch nicht anerkannt, dass er für den Schaden verantwortlich gewesen wäre.

BGH Urteil vom 11.November 2008
AZ VIII ZR 265/07

Leif Debor

Rechtsanwalt

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